Der Enercom AG ist nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb von Enercom Token berechtigt
Ein Verkauf von Enercom Token an US-Bürger ist ausgeschlossen. Darunter werden Personen verstanden, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind, dort ihr Domizil haben, dort steuerpflichtig sind oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet werden. Die Enercom Token wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner geltenden Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen. Sollten sich nach Begründung der Geschäftsbeziehung die persönlichen Verhältnisse des Anlegers derart ändern, dass er als US-Bürger im Sinne der vorstehenden Definition zu qualifizieren ist, ist der Anleger verpflichtet die Enercom Token unverzüglich zu veräussern und die Enercom AG vollumfänglich zu informieren.
Das eben Gelesene gilt sinngemäß auch für Australien, Japan und Kanada. Die Enercom Token werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten, noch verkauft, noch direkt oder indirekt in ein solches Gebiet geliefert.